Trübungsmessmethode Rauchgasmessung wird nicht mehr in jedem Kanton akzeptiert

Partikelfilter Teil 1 kann der Kanton den Bund umgehen mit den Vorschriften?

Trübungsmessmethode wird nicht mehr akzeptiert je nach Kanton

Prävention – immer vor amtlicher Messung DPF in Ordnung bringen

Quelle: Astra – BAFU – Metas 13.05.2025

 

Trübungsmessmethode Rauchgasmessung wird nicht mehr in jedem Kanton akzeptiert -

  1. Es gab folgender Fall: Eine Maschine wurde mit der Trübungsmessmethode geprüft und lag innerhalb der Grenzwerte. Der Kanton hat eine Nachkontrolle mit PN gemacht und der Messwert war (nicht weiter verwunderlich…) ausserhalb des Grenzwertes. Entsprechend gab es eine Beanstandung. Ist das rechtens?

Trübungsmessmethode Rauchgasmessung wird nicht mehr in jedem Kanton akzeptiert -

Ja, das ist rechtens:
Bei der «Abgas-Nachkontrollen durch die Zulassungsbehörden» (Motorfahrzeugkontrolle) wurde am 1.1.2023 die Messmethodik gewechselt. Bei Fahrzeugen mit vorgeschriebenem Partikelfilter kommt die PN-Messung zur Anwendung gemäss der UVEK-Abgaswartungsverordnung, SR 741.437.
Bei der Abgaswartung darf nach wie vor eine Trübungsmessung vorgenommen werden. Bei Baumaschinen sowie Maschinen und Geräte der Abgasstufe V ist es ebenfalls zulässig, eine PN-Messung durchzuführen – siehe VTS, Art. 35, Abs. 2 B

 

Trübungsmessmethode Rauchgasmessung wird nicht mehr in jedem Kanton akzeptiert -                                               Trübungsmessmethode Rauchgasmessung wird nicht mehr in jedem Kanton akzeptiert -

 

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